Beglaubigte Übersetzungen werden zur Vorlage bei Behörden und Ämtern benötigt. In diesem Fall wird die Übersetzung durch einen allgemein vereidigten bzw. gerichtlich ermächtigten Übersetzer durchgeführt und durch dessen Unterschrift und Stempel bestätigt. Auf diese Weise werden die Dokumente bei den Behörden und Ämtern auch amtlich anerkannt.
Beglaubigte Übersetzungen fallen am häufigsten bei Privatkunden an wie z.B. für Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteile usw.
Unternehmen benötigen beglaubigte Übersetzungen in der Regel bei Firmenneugründungen, für Handelsregisterauszüge oder Bilanzen.
Bedingt durch die zusätzlich anfallenden Beglaubigungsgebühren und die Versandkosten sind beglaubigte Übersetzungen in der Regel teurer als Übersetzungen ohne Beglaubigung. Ob eine beglaubigte Übersetzung unbedingt erforderlich ist oder nicht, hängt letztlich von dem jeweiligen Verwendungszweck sowie von der Behörde ab, für die das Dokument bestimmt ist.
Bei uns erhalten Sie auf Wunsch auch beglaubigte Übersetzungen.
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